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Erbrecht

Einer statistischen Umfrage zur Folge verstirbt etwa jeder vierte Bundesbürger wesentlich früher, als es seiner Lebenserwartung verspricht. Beim plötzlichen Tod fehlt dann die notwendige erbrechtliche Vorsorge, die zu Lebzeiten hätte geregelt werden müssen. Zwangsläufige Folge des Untätigseins ist, dass der überlebende Ehegatte oder die Kinder ungesichert sind, oder jahrelang über das Erbe gestritten wird. Letzteres führt zu ernormen Kosten, die sich vermeiden lassen, wenn bereits zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge geregelt wird. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zwingend notwendig.

Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann anwaltlicher Rat helfen, dass die eigenen Erbrechte vollständig ausgeschöpft und unbegründete Ansprüche Dritter abgewehrt werden. Es gilt im Erbfall zunächst alle erforderlichen Informationen schnellstmöglich zusammenzutragen um auf dieser Basis die dann notwenigen Schritte unternehmen zu können.

 

IHR FACHANWALT FÜR ERBRECHT
DANDY OTT

SEKRETARIAT
Telefon: 035242 / 652171
Telefax: 035242 / 652172
E-Mail: info@anwaelte-nossen.de

IHR RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT
TINO RASSER

SEKRETARIAT
Telefon: 03431 / 710802
Telefax: 03431 / 710820
E-Mail: rasser@anwaelte-doebeln.de

 
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